te project
Inhaber: Thomas Elst
Sitz: Leipzig
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen te project, Inhaber Thomas Elst, und seinen Auftraggebern über Immobilienbewertungen und Gutachterleistungen, immobilienbezogene Beratungsleistungen sowie Maklerleistungen.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen keine abweichende Regelung enthalten.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Maklervertrag.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Gegenüber Verbrauchern werden diese AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und dem Auftraggeber in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Kenntnisnahme ihres Inhalts gegeben wird. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
a) Immobilienbewertungen und Gutachterleistungen,
b) immobilienbezogene Beratungsleistungen,
c) Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien.
Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
te project erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.
Kostenpflichtige Immobilienbewertungen, Gutachten und eigenständige Beratungsleistungen werden individuell beauftragt.
Die auf der Website angebotene kostenfreie Ersteinschätzung stellt kein Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Gutachter-, Bewertungs- oder Beratungsvertrags dar. Das Absenden des entsprechenden Formulars begründet für sich genommen keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Ein kostenpflichtiger Auftrag im Anschluss an eine Ersteinschätzung entsteht erst durch gesonderte Vereinbarung.
Für Maklerverträge gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen des Abschnitts D.
Die Vergütung für Immobilienbewertungen, Gutachten und eigenständige Beratungsleistungen wird grundsätzlich vor Auftragserteilung individuell vereinbart.
Der vereinbarte Preis umfasst die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag bezeichneten Leistungen.
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Fremdkosten und Auslagen werden dem Auftraggeber nur berechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei der Wohnungsvermittlung, bleiben unberührt.
Die Vergütung wird nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungsstellung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei umfangreicheren Aufträgen können Abschlagszahlungen individuell vereinbart werden.
Der Auftraggeber stellt te project die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.
Vom Auftraggeber oder von ihm benannten Dritten bereitgestellte Angaben dürfen grundsätzlich zugrunde gelegt werden, soweit keine erkennbaren Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit bestehen.
Eine weitergehende Überprüfung erfolgt nur, soweit sie zum vereinbarten Leistungsumfang gehört oder erkennbare Unstimmigkeiten eine Prüfung erforderlich machen.
Soweit eine Objektbesichtigung erforderlich oder vereinbart ist, hat der Auftraggeber den rechtmäßigen Zugang zur Immobilie zu ermöglichen.
Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer, hat er dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Zustimmungen, Vollmachten und sonstige Berechtigungen rechtzeitig vorliegen.
Soweit te project Unterlagen oder Auskünfte bei Behörden, Ämtern, Registern oder sonstigen Stellen beschaffen oder dort Einsicht nehmen soll und hierfür eine Vollmacht erforderlich ist, hat der Eigentümer bzw. die hierzu berechtigte Person te project auf Anforderung eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Bearbeitungs- oder Fertigstellungsfristen bestehen nur, soweit sie individuell vereinbart wurden.
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass erforderliche Unterlagen, Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorliegen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen, soweit te project die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
te project erbringt nach individueller Vereinbarung Immobilienwertermittlungen, schriftliche Bewertungen und Verkehrswertgutachten.
Art, Umfang, Gegenstand und Zweck ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Die kostenfreie Ersteinschätzung ist keine Gutachterleistung im Sinne dieses Abschnitts.
Der maßgebliche Bewertungsstichtag wird im Auftrag festgelegt.
Wurde kein abweichender Stichtag vereinbart und ist eine Objektbesichtigung Bestandteil des Auftrags, gilt grundsätzlich der Tag der Objektbesichtigung als Bewertungsstichtag.
Abweichende, insbesondere zurückliegende Bewertungsstichtage können individuell vereinbart werden.
Maßgeblich sind die für den jeweiligen Auftrag relevanten tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die verfügbaren und vereinbarten Bewertungsgrundlagen.
Bei einem Verkehrswertgutachten ist grundsätzlich eine Objektbesichtigung vorgesehen.
Bei anderen Wertermittlungen richtet sich die Notwendigkeit der Besichtigung nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
Besichtigt werden die für die Bewertung relevanten und zugänglichen Bereiche.
Die Objektbesichtigung stellt keine technische Gebäude-, Bauschadens- oder Schadstoffuntersuchung dar, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Verdeckte Bauteile und nicht zugängliche Bereiche werden grundsätzlich nicht untersucht.
Der Bewertung werden die vom Auftraggeber bereitgestellten und die vereinbarungsgemäß beschafften Unterlagen und Informationen zugrunde gelegt.
Erforderliche weitere Unterlagen oder behördliche Auskünfte werden entweder vom Auftraggeber bereitgestellt oder nach Vereinbarung von te project beschafft.
Erforderliche Vollmachten oder Berechtigungsnachweise sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Kostenpflichtige Unterlagen, Gebühren und sonstige Fremdkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung ausgelöst bzw. dem Auftraggeber berechnet.
Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens bzw. der geeigneten Bewertungsverfahren erfolgt durch te project unter Berücksichtigung der Immobilie, des Bewertungszwecks sowie der für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen gesetzlichen und fachlichen Bewertungsgrundlagen. Bei der Ermittlung von Verkehrswerten werden insbesondere die jeweils anwendbaren Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berücksichtigt.
Das Bewertungsergebnis wird unabhängig anhand der maßgeblichen Bewertungsgrundlagen ermittelt.
Ein vom Auftraggeber oder Dritten erwarteter, gewünschter oder für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck benötigter Wert wird nicht geschuldet.
Ein ermittelter Verkehrswert oder sonstiger Immobilienwert garantiert nicht, dass bei einem späteren Verkauf tatsächlich ein entsprechender Kaufpreis erzielt wird.
Eine Abweichung zwischen dem ermittelten Wert und einem später vereinbarten Marktpreis begründet für sich allein keinen Mangel der Wertermittlung.
Gutachten und schriftliche Wertermittlungen werden für den im Auftrag bestimmten Verwendungszweck und Adressatenkreis erstellt.
Eine Verwendung zu einem anderen Zweck bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von te project.
Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit sie vom vereinbarten Verwendungszweck und Adressatenkreis umfasst ist.
Eine zulässige Weitergabe erweitert den vereinbarten Verwendungszweck nicht.
Gutachten oder Auszüge daraus dürfen nicht so verwendet werden, dass Aussagen aus ihrem fachlichen Zusammenhang gelöst, verändert oder verfälscht werden.
Soweit Gutachten, Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, Darstellungen oder sonstige Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte beim jeweiligen Urheber.
Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.
Sachliche Fehler oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen berichtigt.
Nachträgliche Änderungs-, Ergänzungs- oder Erweiterungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind zusätzliche Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Änderung des fachlich ermittelten Bewertungsergebnisses allein aufgrund einer abweichenden Wertvorstellung oder eines gewünschten Ergebnisses erfolgt nicht.
Machen nachträglich bekannt gewordene oder nachgereichte Tatsachen eine erneute oder ergänzende Bewertung erforderlich, wird deren Umfang und gegebenenfalls Vergütung gesondert vereinbart, soweit die Ursache nicht von te project zu vertreten ist.
Gutachten und schriftliche Wertermittlungen werden grundsätzlich digital, insbesondere als PDF, zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können individuell vereinbart werden.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Auftrags bestimmen sich Vergütungs- und etwaige Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vereinbarungen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
te project berät nach individueller Vereinbarung zu immobilienfachlichen, wirtschaftlichen und marktbezogenen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Vermietung, Investitionsentscheidungen und besonderen Immobiliensituationen.
te project erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
te project bietet keine Finanzierungsberatung und keine Vermittlung von Finanzierungen an.
Bei entsprechenden Fragestellungen können geeignete externe Fachleute oder Dienstleister benannt oder Kontakte vermittelt werden.
Verträge über Leistungen solcher Dritten kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wird Immobilienberatung als eigenständige kostenpflichtige Leistung beauftragt, werden Leistungsumfang und Vergütung individuell vereinbart. Beratungsleistungen, die Bestandteil eines Gutachter- oder Maklerauftrags sind, richten sich nach diesem Auftrag.
Soweit gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, ist diese einzuhalten.
Insbesondere bedürfen Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gemäß § 656a BGB der Textform. Auch Vermittlungsverträge über Wohnraum bedürfen nach § 2 WoVermRG der
Textform.
Angaben und Unterlagen, die te project von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Dritten erhält, werden grundsätzlich auf deren Grundlage weitergegeben.
Eine eigenständige Prüfung ist nicht geschuldet, soweit sie nicht vereinbart wurde.
Dies gilt nicht, soweit konkrete Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten erkennbar sind.
Soweit die §§ 656a ff. BGB auf den jeweiligen Maklervertrag Anwendung finden, gelten deren zwingende Vorschriften für Form und Verteilung der Maklerkosten.
te project darf grundsätzlich für Anbieter- und Interessentenseite tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht und keine unzulässige Interessenkollision entsteht.
Nicht allgemein zugängliche Objekt-, Eigentümer- und Vertragsinformationen sind für den jeweiligen Empfänger und vereinbarten Zweck bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von te project nicht gestattet, soweit sich aus dem Vertragszweck oder gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
Führt eine unbefugte Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrags durch einen Dritten, bleiben gesetzliche und vertragliche Ansprüche von te project unberührt.
Ein Provisionsanspruch wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass der Auftraggeber nach erfolgtem Nachweis oder Vermittlung unmittelbar mit dem nachgewiesenen Vertragspartner verhandelt oder ohne weitere Beteiligung von te project den Hauptvertrag abschließt. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs müssen erfüllt sein.
Ein Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag in einzelnen Bedingungen von der ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit abweicht, sofern nach den Umständen des Einzelfalls die erforderliche wirtschaftliche Identität besteht und die übrigen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind.
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklerauftrags zustande kommt, sofern die vorherige Maklertätigkeit von te project nach den gesetzlichen Voraussetzungen für den späteren Vertragsabschluss ursächlich war.
Eine pauschale Nachwirkungsfrist wird nicht vereinbart.
Der Auftraggeber informiert te project über einen aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommenen Hauptvertrag und stellt auf Verlangen die zur Feststellung, Prüfung und Abrechnung eines etwaigen Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen und geeigneten Nachweise zur Verfügung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen.
Aufwendungen und Fremdkosten werden nur erstattet, wenn deren Erstattung vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der Vermittlung von Wohnraum bleiben die zwingenden Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes, insbesondere § 3 WoVermRG, unberührt.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Über Bedingungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufs wird der Verbraucher gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
Gesetzliche Regelungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn, das Erlöschen des Widerrufsrechts und einen möglichen Wertersatz bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden von te project nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von te project.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.